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Während Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung uns allen seit Jahren bekannte Produkte aus dem Bereich der Versicherungen sind, hat sich in den letzten Jahren eine Neue Sparte entwickelt, die weitgehend unbekannt ist: Die sogenannte Fahrerschutzversicherung. Sie gibt es nur im Zusammenhang mit einer Autohaftpflichtversicherung, laut Internet sollen die jährlichen Beiträge bei ca. 30,00 EUR beginnen. Sie ist nicht möglich für Zweiradfahrzeuge, diese sind bekanntlich besonders gefährdet und den Versicherern dann naturgemäß zu kostspielig.

Der Versicherungsumfang bei der Fahrerschutzversicherung variiert je nach Bedingungen und Versicherer deutlich, grundsätzlich muss man sich die Fahrerschutzversicherung vorstellen wie eine gegnerische Haftpflichtversicherung bei Verkehrsunfällen, das Leistungsspektrum umfasst also Schmerzensgeld,

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Generell kann eine Lebensversicherung eine sehr gute Möglichkeit sein, um im Bedarfsfalle für Kapitaldeckung zu sorgen. Dies gilt sowohl für eine kapitalbildende, also eher normale Lebensversicherung, als auch für eine Risikolebensversicherung, die kein Kapital anspart, die aber auch dafür in ihren Prämien sehr viel günstiger ist.

Im Grunde sollten alle Paare und auch Eltern über eine Lebensversicherung als Mittel der Kapitaldeckung für den Fall ihres unerwarteten Versterbens nachdenken, damit die Angehörigen wenigstens wirtschaftlich abgesichert sind und, was leider noch häufig geschieht, nicht die Notwendigkeit entsteht, Immobilien verwerten und damit aufgeben zu müssen.

Ein Spezialfall stellt die sogenannte gekreuzte Lebensversicherung dar. Bei ihr ist die Ehefrau Versicherungsnehmerin und bezugsberechtigt bei ihrer eigenen

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Das Landgericht Hamburg hat im Sommer diesen Jahres ein Urteil mit folgendem Leitsatz erlassen:

„Bei einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch Zigarettenrauch, der vom Balkon der darunterliegenden Wohnung aufsteigt, ist eine Mietminderung in Höhe von 5 % angemessen.“

Dabei ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Mieter der darunterliegenden Wohnung auf dem Balkon täglich etwa 60 Zigaretten geraucht haben. Das Gericht hat daher dem Mieter der darüberliegenden Wohnung, in dessen Dachgaube sich der Rauch zumindest teilweise verfangen hat und dann in die Wohnung

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In den letzten Jahren hat die Finanzverwaltung vermehrt Oder-Konten von Ehegatten, auch Lebenspartnern, ins Visier genommen. Um was es geht, verdeutlicht folgender, eher typischer Fall:

Die Ehegatten unterhielten bei einer Bank ein gemeinsames Konto, über das jeder Ehegatte allein und unbeschränkt verfügen konnte (Oder-Konto). Der Ehemann veräußerte eine ihm gehörende Unternehmensbeteiligung und zahlte den Erlös von rund 3 Millionen Euro auf das Oder-Konto ein. Von diesen Einzahlungen erlangte das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung Kenntnis und ging davon aus, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen am Guthaben auf diesem Oder-Konto

berechtigt seien. Daher nahm es weiter eine steuerpflichtige Schenkung in Höhe der Hälfte des eingezahlten Betrages für die Ehefrau an. Deren Klage gegen den Schenkungssteuer-bescheid hatte in erster Instanz keinen Erfolg, der Bundesfinanzhof hob das Urteil jetzt auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.

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