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Schon in früheren Rechtstipps habe ich darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Die Vorsorgevollmacht soll dazu dienen, dass derjenige, der seine Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst verrichten kann, eine bevollmächtigte Person hat, wodurch ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden kann.

Allerdings muss die Vorsorgevollmacht möglichst umfassend sein, sonst wird unter Umständen wegen spezieller Teilbereiche doch ein gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig. Aus diesem Grunde noch einmal die generelle Warnung, eine Vorsorgevollmacht beispielsweise einfach aus dem Internet zu ziehen, und auszufüllen oder abzuschreiben, hier besteht in aller Regel keine Gewähr für die unbedingt nötige Qualität.

Abgesehen von diesem generellen Tipp hat sich aber im Laufe der Jahre herauskristallisiert, dass bei der Vorsorgevollmacht die Echtheit der Unterschrift bestätigt

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„Der Spiegel“ hat in Heft 6/2013 darüber berichtet, dass Betrüger viele Senioren mit Tricks um ihr Geld bringen. Die Täter sollen oft von Polen aus operieren, die deutsche Polizei soll machtlos erscheinen. Der betreffende Artikel beginnt wörtlich wie folgt:

„Eine Hochzeit wie im Märchen, ein Schloss am See, erlesene Speisen, teure Weine –und in Brautpaar, das im Hubschrauber einschwebt. Alles, auch das Feuerwerk, wurde stolz dokumentiert in einem Video. Wenn deutsche Kriminalbeamte sich den Film anschauen, werden sie zornig.“

Das rauschende Fest soll nämlich eine polnische Sippe in der Nähe von Warschau abgehalten haben, die vermutlich deutsche Rentner betrogen hat. Seit Jahren soll

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Die Leser dieses Tipps mögen beruhigt sein, weder bin ich dem Karneval verfallen, noch habe ich vor dem Diktat Alkohol genossen. Aber ein kürzlich in einer Fachzeitschrift zum Schadenersatzrecht veröffentlichter Beitrag gibt mir aktuell Anlass zu den nachfolgenden Hinweisen:

Am gefahrträchtigsten sind im Karneval wohl die überall stattfindenden Umzüge. Hier trifft grundsätzlich jeden Veranstalter eines Narrenumzuges eine Verkehrssicherungspflicht, er hat Verhaltensregeln aufzustellen und ihrer Befolgung durch Aufsichtspersonen sicherzustellen. Die Rechtsprechung begrenzt die Überwachungspflichten durch Kriterien der Geeignetheit und Zumutbarkeit. Strafbare Exzesse einzelner Teilnehmer, beispielsweise vorsätzliche Körperverletzungen, werden dem Teilnehmer nicht zugerechnet.

Die wohl größte Gefahr bei den Umzügen ist die Verletzung durch Wurfmaterial. Das Werfen kleiner, leichter und abstrakt betrachtet ungefährlicher Gegenstände

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Bekanntlich ist es mit Versicherungen oft so eine Sache, sie regulieren keineswegs immer bzw. immer so, wie es der Versicherungsnehmer gerne sehen würde. Eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken lässt mich auf folgende Obliegenheit hinweisen:

Es obliegt dem Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Schadensfalles, die Schadensstelle unverändert zu lassen, bis diese auf Veranlassung der Versicherung besichtigt und überprüft worden ist. Im konkret entschiedenen Fall ist der Versicherungsnehmer gegen Elementarschäden versichert gewesen und hat einen Schaden durch Schneedruck aufgrund dessen fortdauernd einwirkenden Schmelzwassers an seinem Vordach erfahren. Ein Versicherungsvertreter der Versicherung hat

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