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Rechtstipp 03/13 – Enkeltrick

„Der Spiegel“ hat in Heft 6/2013 darüber berichtet, dass Betrüger viele Senioren mit Tricks um ihr Geld bringen. Die Täter sollen oft von Polen aus operieren, die deutsche Polizei soll machtlos erscheinen. Der betreffende Artikel beginnt wörtlich wie folgt:

„Eine Hochzeit wie im Märchen, ein Schloss am See, erlesene Speisen, teure Weine –und in Brautpaar, das im Hubschrauber einschwebt. Alles, auch das Feuerwerk, wurde stolz dokumentiert in einem Video. Wenn deutsche Kriminalbeamte sich den Film anschauen, werden sie zornig.“

Das rauschende Fest soll nämlich eine polnische Sippe in der Nähe von Warschau abgehalten haben, die vermutlich deutsche Rentner betrogen hat. Seit Jahren soll

die deutsche Polizei beobachten, wie Betrüger die Gutgläubigkeit älterer Menschen ausnutzen und dabei deren Lebenssituation missbrauchen.

Nun ist Enkeltrick weiß Gott nichts Neues, jeder einigermaßen fest im Leben stehende Mensch wundert sich, dass er überhaupt funktioniert. Aber: Das Problem liegt offenbar darin, dass viele ältere Menschen den routinemäßigen Alltag vom Einkaufen bis zum Arztbesuch und Bankgang problemlos bewältigen. Kommt aber eine überraschende und ungewöhnliche Situation, sind sie überfordert. Dies machen sich die Täter skrupellos zu Nutze, in dem sie in Telefonbüchern gezielt nach Vornamen suchen, die auf ältere Menschen hindeuten. Ein Anrufer verwickelt die alten Herrschaften dann in ein Gespräch, in dem es am Ende plötzlich heißt, es werde dringend Geld für einen unerwartet in Not geratenen Verwandten oder Bekannten benötigt. Der Trick wird variiert, Lockmittel können auch Gewinne in einer Verlosung oder eine angeblich unbezahlte Rechnung sein. Dann wird ein Abholer auf den Weg geschickt, der bei den betroffenen Senioren das Geld abholt.
Die Polizei sieht Vorbeugung durch Aufklärung als wenig aussichtsreich an, das Problem scheint tatsächlich in den Veränderungen im Kopf zu liegen, die das Älterwerden mit sich bringt. Daher sieht die Polizei den besten Schutz wachsamen und misstrauischen Bankangestellten, denen auffällt, dass plötzlich ungewöhnlich viel Bargeld benötigt wird. Ich kann an dieser Stelle nur an alle Bankangestellten appellieren, denen derartige Vorgänge auffallen, ruhig die Familie der Senioren einbinden und Nachfrage halten. Im Wege einer Abwägung würde ich hier das Bankgeheimnis immer zurücktreten lassen.

Personen aus der Umgebung von Senioren, insbesondere natürlich die Verwandten, sollten diese nach Möglichkeit impfen, bei ungewöhnlich erscheinenden Vorgängen auf jeden Fall sofort Rücksprache mit Verwandten und/oder Bekannten zu halten. Außerdem sollte nach Möglichkeit dafür gesorgt werden, dass zu Hause keine größeren Barbeträge vorhanden sind, denn diese sind unter Umständen schnell weggeben. Der Gang zur Bank ist immerhin noch einmal eine kleine Hürde.

Rechtsanwalt Thomas Stein, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18