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Fast 6 Jahre hat der Gesetzgeber benötigt, um ein Gesetz zur Achtung des Selbstbestimmungsrechtes entscheidungsunfähiger Menschen und damit zur sogenannten Patientenverfügung zu erlassen. Im Wesentlichen ist Folgendes dabei herausgekommen:

Zunächst können all diejenigen geneigten Leser beruhigt sein, die bereits in der Vergangenheit schriftlich eine Patientenverfügung errichtet haben, diese wird grundsätzlich wirksam bleiben.

Die erste Neuerung ist die Anordnung eines Schriftformerfordernisses. Die Patienten-verfügung (PV) muss also auf jeden Fall schriftlich niedergelegt werden.

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Beglaubigungen oder Beurkundungen bedarf es nicht.

Das Gesetz hat bewusst auf eine Aktualisierungspflicht verzichtet. Erneuerungsvermerke sind also nicht erforderlich.

Widerrufen werden kann eine PV jederzeit formlos. Hier ist also keine Schriftform vorgesehen. Es dürfte in manchen Fällen schwierig werden, festzustellen, ob ein

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Das Pflegezeitgesetz versteht sich als eine der neusten Großtaten des Gesetzgebers (so wörtlich eine Autorin in einem Fachaufsatz). Es geht bei dem Pflegezeitgesetz darum, dass Arbeitnehmer die Pflege besser an den Bedürfnissen und Wünschen ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ausrichten können. Hierzu regelt das Pflegegesetz grundsätzlich zwei Situationen:

1. Bei unerwartetem plötzlichem Eintritt einer Pflegesituation eines nahen Angehörigen hat der Arbeitnehmer (AN) das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fern zu

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Unlauter und damit wettbewerbswidrig handelt, wer einen Verbraucher in unzumutbarer Weise belästigt. Eine derart unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung.

Hierzu gibt es ein eindeutiges Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 21.07.2005 zu 6 U 175/04.

Die Richter haben exemplarisch entschieden, dass Versicherungsunter-nehmen Privatkunden nur dann zu Werbezwecken telefonisch kontaktieren dürfen, wenn die

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