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Diesem Rechtstipp liegt folgende Fallgestaltung zugrunde:

Ein Mann bezieht Rente. Zusätzlich hat er Einnahmen aus einem 400-Euro-Job. Die Rentenversicherung, ganz gleich auf welchem Weg und aus welchem Anlass, erfährt vom Finanzamt, dass er darüber hinaus noch Einkommen aus dem Betrieb einer Solaranlage hat –etwa 253,00 EUR im Kalenderjahr.

Daraufhin fordert die Rentenversicherung von dem Senior insgesamt über 2.400,00 EUR mit folgender Begründung zurück:

Die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung und dem Betreiben der Solaranlage führen dazu, dass die Einnahmen des Rentners über der damaligen Hinzuverdienstgrenze von 400,00 EUR gelegen haben. Somit habe der Senior nur noch Anspruch auf 2/3 der Vollrente, so die Feststellung

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In Zeiten der Flüchtlingskrise gibt es Dinge und Entwicklungen, die man schlicht nicht für möglich gehalten hätte. Ein Ende der Entwicklungen ist derzeit nicht in Sicht. So mancher wird sich fragen, ob auch die Gefahr besteht, dass Behörden Immobilien zwecks Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmen können. Eine Übersicht meines Kollegen Michael Drasdo (NJW-spezial 2016, Seite 33 f.) beschäftigt sich mit der Rechtslage.

Danach ist die Beschlagnahme von geeignetem Wohnraum dem Deutschen Recht schon seit langer Zeit nicht fremd. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn Personen, die bereits obdachlos sind oder zu werden drohen, untergebracht werden müssen. Verwaltungsrechtlich anerkannt ist, dass die Obdachlosigkeit eines Menschen als Störung der öffentlichen Sicherheit anzusehen ist. Daher besteht

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Der Deutsche Anwaltverein hat kürzlich das Thema aufgegriffen, wie es um die Kostenübernahme von Reparaturen in Mietwohnungen durch Mieter oder Vermieter steht. Solche Kostenübernahmen sind häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.

Der Grundsatz geht dahin, dass die Reparaturkostenübernahme Pflicht des Vermieters ist, es gibt aber Ausnahmen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Vermieter, dem Mieter die Wohnung oder das Haus in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Danach muss er die Kosten für große und kleine Reparaturen übernehmen.

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Eine Musterpressemitteilung des Deutschen Anwaltvereines beschäftigt sich mit Folgendem:

Blitzer sind der natürliche Feind der allermeisten Autofahrer. Viele lassen sich mit speziellen Programmen auf dem Handy vor Radarkontrollen warnen. Wer allerdings mit einer solchen sogenannten Blitzer-App erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Blitzer-Apps zeigen die Standorte von fest installierten und teilweise auch von mobilen Blitzgeräten an. Nähert sich der Fahrer einer solchen Messeinrichtung, erhält er eine Warnmeldung und kann seine Geschwindigkeit auf das zulässige Maß beschränken.

So praktisch und hilfreich derartige Anwendungen sein mögen, sie sind grundsätzlich vom Gesetz

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