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Der Deutsche Anwaltverein hat sich in einer Musterpressemitteilung damit befasst, was dürfen Schulen und Lehrer ihren Schülern verbieten.

Einige Schulen verbieten ihren Schülern das Tauschen von Fußball-Bildern auf dem Schulhof, auch sollen sie vorhandene Alben nicht mitbringen, sondern zu Hause lassen. Bekannt ist, dass manche Schulen den Schülern nicht erlauben, ihre Handys im Unterricht zu benutzen.

Wie derartige Verbote rechtlich einzuordnen sind, ist nicht eindeutig, denn sie sind nicht gesetzlich geregelt. Lediglich die Schulgesetze der Bundesländer enthalten allenfalls grobe Richtlinien und Hinweise darauf, was in Schulen verboten ist bzw. verboten werden kann.

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Die Konstellationen häufen sich, dass im Alter ein Ehegatte gezwungenermaßen im Heim untergebracht ist, der andere bleibt in der Ehewohnung. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit der zurückgebliebene Ehegatte dem anderen Unterhalt schuldet.

Dies hat der BGH in einer jetzt ganz neuen Entscheidung geklärt, und zwar über das Institut des Familienunterhaltes.

Familienunterhalt gibt es in jeder Familie, nur man merkt es so gut wie nicht. Familienunterhalt bedeutet, dass jeder der Ehegatten zur Versorgung der Familie

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Der Deutsche Anwaltsverein hat kürzlich in einer Muster-Pressemitteilung für die örtlichen Anwaltvereine folgende Rechtslage dargestellt:

Immer mehr Supermärkte und andere Inhaber von privaten Parkplätzen lassen diese von Spezialfirmen überwachen. Wer sein Fahrzeug zu lange oder falsch parkt, bekommt ein privates Knöllchen. Dies ist allerdings nur unter eingeschränkten Voraussetzungen juristisch zulässig und in Ordnung:

Jeder Autofahrer muss klar und deutlich erkennen können, was von ihm erwartet wird, also dass er beispielsweise einen Parkschein ziehen muss, wie lange er parken darf und welche Sanktionen bei einem Verstoß anfallen. Dies muss der Parkplatzbetreiber über gut sichtbare Schilder kommunizieren.

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Milchprodukte, Zitrusfrüchte und anderes mehr, viele Menschen reagieren auf diese und andere Lebensmittel allergisch. Bei einigen Menschen sorgen die entsprechenden Inhaltsstoffe für starke allergische Reaktionen, die sogar bis zur Lebensbedrohung führen können. Gerade für diese Menschen sind Restaurantbesuche kein Leichtes, müssen sie doch immer genau darauf achten, was sie zu sich nehmen. Eine Musterpressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins hat sich mit dem Thema befasst.

Bei den wichtigsten Allergien müssten Restaurants ihre Gäste darüber aufklären, ob diese in ihren Gerichten enthalten sind oder enthalten sein könnten. Allerge sind Zutaten und Verarbeitungsstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können. Gekennzeichnet werden müssen alle Allergene, die im Anhang II der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) aufgeführt sind.

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