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Rechtstipp 11/2015 - Blitzer-Apps

Eine Musterpressemitteilung des Deutschen Anwaltvereines beschäftigt sich mit Folgendem:

Blitzer sind der natürliche Feind der allermeisten Autofahrer. Viele lassen sich mit speziellen Programmen auf dem Handy vor Radarkontrollen warnen. Wer allerdings mit einer solchen sogenannten Blitzer-App erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Blitzer-Apps zeigen die Standorte von fest installierten und teilweise auch von mobilen Blitzgeräten an. Nähert sich der Fahrer einer solchen Messeinrichtung, erhält er eine Warnmeldung und kann seine Geschwindigkeit auf das zulässige Maß beschränken.

So praktisch und hilfreich derartige Anwendungen sein mögen, sie sind grundsätzlich vom Gesetz

nicht zugelassen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet den Gebrauch von Geräten, die geeignet sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Als Autofahrer darf man Blitzer-Apps und Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion erwerben und besitzen, aber (kurioserweise) nicht benutzen. Wird man mit einer aktivierten Blitzer-App erwischt, muss man mit einem Bußgeld von 75,00 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Für die Polizei ist es in der Regel allerdings nicht einfach, dem Fahrer die Benutzung einer Blitzer-App nachzuweisen. Durchsuchen dürfen die Beamten ein Fahrzeug nur, wenn ein konkreter Verdacht und zudem Gefahr in Verzug besteht. Wer also den Polizeibeamten die aktive App nicht gerade unter die Nase hält, wird kaum auffallen.

Wer trotzdem oder auch ohne Blitzer-App erwischt wird, sollte schnellstmöglich anwaltlichen Beistand suchen. Es gibt Einwendungen gegen die Messungen, darüber hinaus Toleranzgrenzen. Letztere bedeuten, dass Messungen hinter einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht unmittelbar zulässig sein können, es muss eine gewisse Entfernung eingehalten werden (in der Regel 200 Meter). Außerdem kann unter Umständen ein Augenblicksversagen mit dem Ziel eingewendet werden, dass ein etwaiges Fahrverbot nicht verhängt wird.

Rechtsanwalt Thomas Stein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Dieser Rechtstipp ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für seinen Inhalt wird nicht übernommen.)