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Rechtstipp 10/2015 - Meldepflicht für Vermieter

Ab 01. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Dies bedeutet unter anderem: Wenn jemand umzieht, muss er dies nicht mehr nur einfach bei der zuständigen Behörde melden, er benötigt dafür auch eine Vermieterbestätigung. Vermieter ihrerseits sind dann verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter einzieht.

Wer also künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich. Bisher hat

für all dies ein einfaches Formular genügt. Jetzt wird eine Vermieterbescheinigung seitens der Behörden gefordert. Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht zur Folge.

Für diese Mitwirkung gibt es –welch Wunder!- kein Formular, allerdings sind gesetzlich die erforderlichen Angaben wie folgt geregelt:

- Name und Anschrift des Vermieters,

- Information, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt,

- Anschrift der Wohnung,

- Namen der Mieter.

Solche Bescheinigungen können schriftlich, aber auch elektronisch ausgestellt werden.

Das Highlight bei all dem ist, dass ein Bußgeld droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer die nötige Bescheinigung nicht binnen zweier Wochen beim Einwohnermeldeamt ankommen lässt, riskiert eine Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR. Wesentlich mehr kann es kosten, wenn ein Vermieter aus Gefälligkeit eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese Person gar nicht in seiner Wohnung wohnt. Hier drohen Bußgelder bis zu 50.000,00 EUR.

Für Flüchtlingseinrichtungen wird dieses Meldegesetz wohl nicht gelten.

Rechtsanwalt Thomas Stein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Dieser Rechtstipp ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für seinen Inhalt wird nicht übernommen.)