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Rechtstipp 6/2015 - Bezugsrechte prüfen lassen

Anlass für den Rechtstipp des Monats Juni 2015 ist ein Fall aus meiner unmittelbaren Bekanntschaft, der einem den Atem verschlägt:

Ein Bankmitarbeiter hat über die Bank, bei der er angestellt ist, eine Vorsorgeversicherung laufen, für die es ein Bezugsrecht gibt. Nachdem sich seine Beziehung zur neuen Partnerin verfestigt hat, möchte er das Bezugsrecht auf diese ändern und überprüft aus diesem Anlass online das Vertragsverhältnis.

Dabei fällt er aus allen Wolken, als er feststellen muss, als bezugsberechtigte Person ist eine Dame in den Unterlagen festgehalten, die er überhaupt nicht kennt. Er

schlägt in seiner Bank Alarm. Die sofort eingeleiteten Recherchen ergeben, es gibt in den Unterlagen eine Urkunde mit der Änderung des Bezugsrechtes auf die fremde Dame, wobei alles für eine Unterschriftenfälschung und damit eine Urkundenfälschung spricht. Verdachtsmomente in Richtung eines früheren Bankmitarbeiters gibt es, hier ist aber aktuell noch alles offen. Die Bank recherchiert noch.

Ob das Ganze ein Einzelfall oder eine neue kriminelle Masche mit mehr oder minder weiter Verbreitung ist, ist aktuell völlig unklar. Alles erscheint möglich. Gerade bei alleinstehenden Personen wird es oft niemandem auffallen, wenn eine Versicherungssumme kriminell umgelenkt wird. Wird eine Bezugsberechtigung geändert, ist die betroffene Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Änderung zu bestätigen. Es ist insofern logisch, als die Änderung normalerweise nur vom Versicherungsnehmer selbst ausgehen kann. Nur bei kriminellem Vorgehen ist es nicht so, weshalb das Ganze besonders gefährlich erscheint.

Wie das Ganze ausgeht, ist im Moment natürlich noch offen. Ich bin insoweit selbst gespannt und habe aber unter Übersendung dieses Rechtstipps alle Versicherungsgesellschaften mit der Bitte um eine Bestätigung des bestehenden Bezugsrechtes angeschrieben, um im eigenen Bereich auf Nummer sicher zu gehen. In Zeiten, in denen Hacker sogar in den Computer des Bundestages eindringen können, erscheint nichts unmöglich. Sollte das Ganze eine groß angelegte kriminelle Masche sein, dürften Gesetzgeber, Versicherungswirtschaft und andere mehr aufgerufen sein, alles zu unternehmen, um Derartiges zu verhindern!!!

Rechtsanwalt Thomas Stein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Dieser Rechtstipp ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für seinen Inhalt wird nicht übernommen.)