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Rechtstipp 01/15 – Tannenbaum in der Sauna

Es gibt Dinge, die man besser nicht tut. Dazu gehört die Lagerung der Weihnachtsdeko in der heimischen Sauna, denn diese Deko brennt wie Zunder, wie das Landgericht München II in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil zu berichten weiß:

Dort hatte ein Ehepaar geklagt, welches Eigentümer eines Häuschens ist. Dieses Häuschen ist im März 2013 ein Raub der Flammen geworden. Ausgelöst hat den Brand eine Kiste mit Weihnachtsdekoartikeln, die während laufender Renovierungsarbeiten auf dem Dachboden in den Keller und dort in die Sauna geräumt worden sind.

Dumm gelaufen ist dabei natürlich, dass die Ehefrau beim Abstellen der Weihnachtsdeko das Licht der Sauna angemacht und damit dieselbe automatisch

miteingeschaltet hat. Wie eine Sauna so ist, hat sie den Dekoartikeln dann tüchtig eingeheizt, die irgendwann aufgegeben haben, um anschließend in Flammen aufzugehen. Die Flammen haben, man kann es sich schon denken, auf das Häuschen der Kläger übergegriffen und das Häuschen zerstört.

Die Wohngebäudeversicherung des Ehepaares hat die Regulierung des Brandschadens mit der Begründung abgelehnt, die Verhaltensweise der Ehefrau sei als grob fahrlässig zu bewerten. Dem hat das Landgericht München II sich angeschlossen, es hat die Betätigung des Saunaschalters, ohne sich über dessen Funktionsweise zu vergewissern, als grob fahrlässig bewertet. Dies vor allen Dingen auch deshalb, weil der Schalter auch noch eindeutig beschriftet gewesen ist. Aus diesem Grunde hätte man nach Ansicht des Gerichtes eigentlich nichts falsch machen können, wenn man die Schalteraufschrift einfach denkend gelesen hätte!

Weithin bekannt ist, dass oft auf Versicherungen geschimpft wird, wenn diese eine Regulierung ablehnen. Man muss aber auch umgekehrt sagen, es gibt einfach derart unbedarfte Verhaltensweisen, dass so manche Regulierungsablehnung zu Recht erfolgt. So auch im vorliegenden Falle!

Rechtsanwalt Thomas Stein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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