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Rechtstipp 12/14 – Radargeräte

Der folgende Rechtstipp Dezember 2014 basiert auf einem Beitrag aus „dem Spiegel“ Heft 47/2014:

Ein Berufskraftfahrer aus Süddeutschland soll auf einer Landstraße, bei der nur 70 km/h erlaubt sind, mit 98 km/h geblitzt worden sein. Dieser Berufskraftfahrer ist sich aber sicher gewesen, dass er so schnell nicht gefahren sei, weil er in besonderem Maße auf die Verkehrszeichen und zugelassenen Geschwindigkeiten achtet.
Er hat dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 80,00 EUR und drei Punkte eingelegt, ein Richter des Amtsgerichtes Emmendingen hat ihn ebenso wie zwei weitere Betroffene freigesprochen.

Geblitzt worden waren alle drei einem Messgerät der Firma Vitronic mit der Bezeichnung PoliScan.

Die Begründung des Richters lautet:

Vitronic gewähre nur unzureichend Einblick in seine Messdaten. Wer aber die Grundlagen der Messung nicht kenne, könne diese auch nicht in Frage stellen, so dass im Ergebnis das Gebot eines fairen Verfahrens verletzt sei.

Diese Feststellung ist umso beachtlicher, als die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die betroffenen Blitzgeräte zertifiziert hat. Sie kommen sowohl als mobile Geräte als auch fest installierte Säulen, wie man sie immer häufiger antrifft, zum Einsatz. Gleichwohl gibt es immer wieder Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Geräte, der Amtsrichter in Emmendingen ist nicht allein, denn auch Kollegen von ihm in Aachen, Berlin-Tiergarten, Dillenburg und Königs Wusterhausen haben so entschieden.

Geräte neuer Art wie PoliScan überwachen Fahrzeuge auf mehreren Spuren gleichzeitig, in dem sie den weiteren Fahrweg vorausberechnen; der Verstoß wird 50 bis 20 Meter von dem Blitzer ermittelt, geblitzt wird erst dicht vor dem Gerät. Gutachter haben schon früh festgestellt, dass es dabei zu falschen Einordnungen kommen kann. So kann das Foto den Verstoß einem Auto zuweisen, das gar nicht zu schnell war.

Mittlerweile hat Vitronic nachgelegt, seit Juli 2003 gibt es eine neue Auswertungssoftware, bei der solche Fälle nicht mehr auftreten sollen. Doch bei Modellen der ersten Generation, genau solche werden in Hessen oft eingesetzt, bleiben die beschriebenen Schwächen bestehen.

Als Tipp kann man aus dem Beitrag mitnehmen, bei PoliScan-Geräten kann es sich auf jeden Fall lohnen, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Erst recht, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, die sich empfiehlt.

Rechtsanwalt Thomas Stein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Dieser Rechtstipp ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für seinen Inhalt wird nicht übernommen.)