Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich der Tipp des Monats Juni 2014 mit Fragen rund um die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien.
Zunächst arbeitsrechtliches:
Wenn betriebliche Gründe gegen Urlaub während der WM sprechen, dann muss der Chef dem Wunsch nicht entsprechen. Wer keinen Urlaub bekommt oder keinen beantragt, darf am Arbeitsplatz aber nicht einfach sichtbar die deutsche (erst recht keine andere) Nationalmannschaft unterstützen. Ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitgeber muss dafür sein Einverständnis erklären. Auch wer online auf WM-Spiele wetten will, benötigt eine Erlaubnis des Chefs, der eine private Nutzung des Computers gestatten muss. Unproblematisch sind Tipp-Runden mit Kollegen, so lange sie nur in den Arbeitspausen stattfinden.
Versicherungsrechtlich Folgendes:
Wer ein WM-Ticket hat ergattern können und nach Brasilien fliegen wird, sollte drei Versicherungen abschließen, denn Brasilien ist kein so einfaches Reiseland. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Reiserücktritt-, eine Reisekranken- und eine Reiseabbruchversicherung, abzuschließen, also dreifache Absicherung. Wer aufgrund einer Flugverspätung das Spiel verpasst, hat zwar keine Schadenersatzansprüche für den Ticketpreis, wohl aber zumindest bei einer europäischen Airline Anspruch auf Rückerstattung bis zu 600,00 EUR. Geregelt ist dies in der EU-Fluggastverordnung, Reisende sollten in diesen Fällen frühzeitig Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen.
Gaststättenrechtlich ist Folgendes zu bedenken:
Die WM wird im öffentlich rechtlichen Fernsehen übertragen, theoretisch könnte also jede Lokalität Fußball zeigen. Allerdings benötigen Veranstalter, die von ihren Gästen Eintritt nehmen, eine Fifa-Lizenz. Alle Gastwirte, die zur WM einen Fernseher aufstellen, aber keinen Eintritt nehmen, müssen dagegen lediglich Gema-Gebühren bezahlen.
Rechtsanwalt Thomas Stein Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Dieser Rechtstipp ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für seinen Inhalt wird nicht übernommen.)