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Rechtstipp 07/12 – Bestattungskosten

Kürzlich habe ich im monatlichen Rechtstipp verschiedene Möglichkeiten zur Bestattung aufgezeigt. Eine ganz besondere Möglichkeit ist dem Rechtstipp des Monats Juli 2012 vorbehalten geblieben:

Es gibt die Möglichkeit, einen Leichnam einer Universität zu Forschungszwecken regelrecht zu spenden. Die Universitäten berichten, seit vor einigen Jahren das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen worden ist, gäbe es einen regelrechten Spendenboom an Leichen. In Frankfurt am Main beispielsweise benötigten die Mediziner pro Jahr bis zu 50 Leichen. 2010 haben sich allerdings Hunderte angemeldet, 200 hat die Universität in Frankfurt zusätzlich in ihrer Kartei aufgenommen. Alle weiteren potentiellen Leichenspender haben eine Absage erhalten.

Erspart werden mit der sogenannten Leichenspende die Beerdigungskosten, was dazu führt, dass so manche Familie, bei der die Annahme einer Leiche verweigert

wird, auf die Barrikaden geht bis hin zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Dabei kommt es mitunter auch zu sehr skurrilen Streitigkeiten:

An der Universität Marburg hat die Witwe eines Leichenspenders ca. 1 Jahr nach seinem Tod von der Universität dessen Goldzähne zurückgefordert, und zwar unter ausdrücklicher Klageandrohung. Die Universität hatte Glück, die Leiche lagerte noch unversehrt im Konservierungsraum, hatte aber leider keinerlei Goldzähne…
Bei der Universität Münster hat sich kürzlich herausgestellt, dass ein Ehemann die Unterschrift seiner Frau gefälscht hatte, er wollte ihren Leichnam gespendet wissen, um die Beerdigungskosten zu sparen. Hierzu muss man wissen, dass der Vertrag über die Spende eines Leichnames mit der betreffenden Universität noch zu Lebzeiten abgeschlossen werden muss. Die Hochschulen bewahren alle Verträge sorgfältig auf, sodass man ihnen nicht etwa, was offenbar ständig vorkommt, mit der Behauptung, man finde gerade den Spendenvertrag nicht, einen Leichnam unterschieben kann.

Bei alldem scheint das Bedürfnis, Beerdigungskosten zu sparen, immer stärkere Ausprägung zu finden. Dies führt dazu, dass die Konflikte zwischen Angehörigen und Hochschulmitarbeitern, die die Annahme eines Leichnames ablehnen, heftiger und schärfer werden. Laut einem Bericht des „Spiegels“ sollen manche Hochschulen schon dazu übergegangen sein, Auseinandersetzungen mit Angehörigen dadurch zu vermeiden, dass sie einen Leichnam einfach annehmen, einäschern und bestatten, ohne irgendwelche Forschungen daran betrieben zu haben. Ein Mitarbeiter wird mit der Äußerung zitiert: „Wir haben uns irgendwann für diesen Weg entschieden, Diskussionen am Sterbebett sind einfach zu würdelos.“

Wer alldem sicher entgehen will, sollte zu Lebzeiten selbst für seine Beerdigung und deren Kostendeckung Sorge tragen.

Rechtsanwalt Thomas Stein, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg Telefon: 06431 / 2 42 06, Telefax: 06431 / 63 18