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Rechtstipp 06/09 - Kauf einer Eigentumswohnung Teil 2

Beim geplanten Erwerb einer ETW sollten an die Hausverwaltung folgende Fragen gestellt werden:

1. Gibt es Wohngeldrückstände des jetzigen Eigentümers?

2. Sind Sonderumlagen zu erwarten?

3. Gibt es laufende Gerichtsverfahren (Horrorfall in einer Anlage: 256 Prozesse!!)?

 4. Gibt es eine Darlehensrückzahlungspflicht der Gemeinschaft mit Erwerberhaftung?

5. Gibt es Wohngeldausfälle und insolvente Eigentümer?

6. Gibt es unerfüllte behördliche Auflagen?

7. Gibt es irgendwelche besonderen Grundstückslasten (Kontamination, etc.)?

8. Wie ist die personale Zusammensetzung der Eigentümergemeinschaft zu beurteilen?

Darüber hinaus folgende Tipps:

- Immer mit unvorhergesehenen Kosten rechnen, vor allen Dingen bei Finanzierung.

- Vorsicht bei sogenannten Angebotspaketen (Strauß von Dienstleistungen von Vermittlung Finanzierung bis steuerliche Bearbeitung, Verwaltung, Vermietung, etc.; geschieht alles nicht uneigennützig!).

- Genau prüfen, wenn es Vermietungspool gibt: Dies bedeutet, aus der Gesamtanlage werden alle Mieten einem Pool zugeführt, dann wird am Ende ausgeschüttet an den einzelnen Eigentümer nach Quote; Vorteil: Minimiert Ausfallrisiko/Nachteil: Renditeverlust möglich.

- Mietgarantien sind oft Lockangebote, viele Garantiegeber sind schnell insolvent.

- Bei Ferienwohnungen sind die Preise wegen der Lage oft hoch, ebenso die Kosten.
Wie im Mai-Tipp bereits ausgeführt, erheben die Fragen und Hinweise absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf erfahrene fachliche Hilfe sollte beim Erwerbsvorgang betreffend eine ETW nicht verzichtet werden, weil zum einen der Laie viele Probleme nicht kennt bzw. nicht beurteilen kann und zum anderen die übrigen Beteiligten (Erwerber, Makler, Hausverwaltung) die Dinge rosig darstellen, damit es zum Erwerb kommt. Die vorherige Investition in Know-how ist allemal günstiger als ein böses Erwachen später!

Rechtsanwalt Thomas Stein, Zehntenstein 23, 65549 Limburg