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Rechtstipp 05/09 - Kauf einer Eigentumswohnung Teil 1

Angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise sind Sachwerte wieder mehr gefragt. Manch einer liebäugelt mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage. Ganz gleich, ob es diese oder eine andere Motivation ist, wer keinen Reinfall erleben will, sollte den Kauf gut vorbereiten.

So sei beispielhaft darauf hingewiesen, dass man beim Erwerb einer ETW stets das Ausfallrisiko aller übrigen Wohnungseigentümer der Anlage mit trägt. Ein echter

Horrorfall aus der Praxis ist mir in der Nähe von Diez vorgekommen, in einer Anlage mit 5 Eigentumswohnungen sind 4 Eigentümer zahlungsunfähig gewesen, die eine noch zahlungsfähige Eigentümerin hat alle finanzierten Lasten für die Anlage zeitweise allein tragen müssen!

Was alles beim Erwerb einer ETW zu beachten ist, lässt sich im Rahmen dieses Rechtstipps nur teilweise darstellen. Im heutigen Rechtstipp sollen zunächst einmal wichtige Fragen aufgezeigt werden, im Rechtstipp für den Monat Juni 2009 wird der Beitrag aus Raumgründen dann fortgesetzt:

  1. Man muss sich eine ETW ansehen, nie nach Prospekt kaufen.
  2. Die örtliche Lage sollte in der Regel nicht so weit weg sein, sodass man bequem hinfahren kann.
  3. Die Lage der ETW in der Wohnungseigentumsanlage ist wichtig.
  4. Bei Nebenräumen ist darauf zu achten, ob deren Rechtsstatus gesichert ist.
  5. Ein Augenmerk ist auf technische Einrichtungen und Gemeinschaftsräume zu richten.
  6. Vorsicht bei Teileigentum, dieses darf nicht bewohnt werden.
  7. Die Höhe des Wohngeldes kritisch betrachten, oft niedrige Lockangebote.
  8. Instandhaltungsrücklage prüfen, auf Übertragung im Erwerbsvertrag achten.
  9. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung genauer ansehen.
  10. Technischen Zustand und damit Wert und eventuelle Sanierungskosten prüfen.
  11. Aufpassen bei Vereinbarungen im Erwerbsvertrag bezüglich offener Wohngeld-zahlungen des Verkäufers, nach Rechtsprechung haftet Erwerber nur für sogenannte Abrechnungsspitze
  12. Unbedingt Versammlungsprotokolle und Gerichtsbeschlüsse einsehen; seit 01.07.2007 muss der Verwalter eine Beschlusssammlung mit Beschlüssen und Gerichtsent-scheidungen führen.
  13. Kopien anfordern letzter Wirtschaftsplan, letzte Abrechnung und letzter Einheits-wertbescheid.
  14. ETW vermietet: Mietvertragskopie, Bonität Mieter klären, generelle Vermietbarkeit Wohnung prüfen

Rechtsanwalt Thomas Stein, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg