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Rechtstipp 12/08 - Umzug und Telefon

Wer kennt diesen Ärger nicht, beim Umzug muss zwangsläufig der Telefonanschluss umgestellt werden, das Telefonunternehmen lässt sich aber unendlich viel Zeit und es klappt nicht auf Anhieb. So sieht oft der Alltag in Deutschland aus.

Umso interessanter ist eine Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Urteil vom 11.06.2008 zu 3-13 O 617/06), in dem Folgendes zugrunde gelegen hat:

Ein Versicherungsagent teilt seiner Telefongesellschaft unter genauer Adress-/ Ortsangabe den etwa 20 Tage später anstehenden Unternehmensumzug mit. Er bittet um sofortige Umstellung seines Telefonanschlusses.

Etwa 7 Tage nach dem Umzug erkundigt sich die beklagte Telefongesellschaft nach dem Ort der Anschlussanbringung und erteilt bei der Netzbetreiberin etwa weitere 21 Tage später den Umstellungsauftrag, der 14 Tage später auch tatsächlich ausgeführt wird. Der Kläger beziffert später seinen Umsatzausfallschaden auf rund 14.000,00 EUR.

Diesen Betrag hat ihm das Landgericht Frankfurt auch zugesprochen mit der Begründung, die beklagte Telefongesellschaft hat gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Gegenstand des Telefonvertrages ist nicht nur die Gestellung des Telefonanschlusses, sondern auch ein Service bezüglich möglicher Umzüge. Gegen die sich daraus ergebenden Pflichten hat die Beklagte verstoßen, weil sie erst nach 25 Tagen die - nach den Ausführungen eines Sachverständigen überflüssige - Frage hinsichtlich des Ortes der Anschlussanbringung gestellt hat. Wie sich aus der Dauer des Zeitraumes zwischen Erteilung des Umstellungsauftrages und dessen Ausführung ergibt, können die Arbeiten auch in knapp 14 Tagen erledigt werden (dies sollte auch noch schneller möglich sein). Ab der ersten Mitteilung des Klägers haben der Beklagten sogar 18 Tage für die Umstellung zur Verfügung gestanden. Da der Kläger mit seiner Versicherungsagentur nahezu 7 Wochen von einem Festnetzzugang ausgeschlossen gewesen ist, muss die Beklagte ihm den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.

Ich kann übrigens aus der Praxis berichten, dass mit vielen großen Versorgern, sei es Telefon, sei es Internet, sei es Gas oder Strom, immer wieder Probleme auftauchen. Erst werden die Kunden mit vollmundigen Versprechungen gelockt, dann aber umso schmerzlicher im Stich gelassen. Bei Anrufen, wenn man sie denn tätigen kann, landet man niemals bei der zuständigen Stelle, sondern irgendwo jwd. Mit Hinweis auf das oben dargestellte Urteil des Landgerichtes Frankfurt sollte man sich aber angemessen zur Wehr setzen!

Rechtsanwalt Thomas Stein, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg