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Rechtstipp 11/08 - Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Geregelt ist die Förderung im Altersvermögensgesetz (AvmG).

Mittlerweile gibt es etwa 11,5 Millionen Menschen in Deutschland, die einen Vertrag über eine Riester-Rente abgeschlossen haben.

Vorteile der Riester-Rente sind:

 · Der Anbieter der Riester-Rente muss zum Beginn des Auszahlungs-zeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beträge garantieren,

· unter bestimmten Voraussetzungen können mit der Riester-Rente angesparte Beträge zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge verwendet werden,

· das Kapital, dass sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt auch bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt,

· das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif bei demselben Anbieter oder auf einen anderen eventuell leistungsfähigeren Anbieter übertragen werden,

· das Guthaben im Riester-Sparkonto ist pfändungssicher.

Nach einer Mitteilung von Capital rufen Hunderttausende von Riester-Sparern die staatlichen Zuschüsse bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) nicht ab und vergessen darüber hinaus, persönliche Veränderungen, wie die Geburt eines Kindes, etc., zu melden.

Die Zulagen können zum Teil rückwirkend beantragt werden. Diejenigen für das Jahr 2006 müssen allerdings spätestens im Dezember 2008 beim jeweiligen Anbieter beantragt werden. Sie betragen beispielsweise bei einem Sparer mit zwei Kindern bis zu 390,00 EUR.

Ratsam ist es, beim Anbieter gleich einen sogenannten Dauer-Zulagenantrag zu stellen. Mit ihm läuft das Verfahren automatisiert und es kommt künftig nur noch darauf an, eventuelle Änderungen wie Familienzuwachs oder ein Gehaltsplus zu bedenken und zu melden.

Rechtsanwalt Thomas Stein, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg