Tucholsky soll einmal gesagt haben, wenn ein Deutscher hinfalle, so stehe er sofort wieder auf, um sich herumzudrehen und zu fragen, wen er auf Schadenersatz in Anspruch nehmen könne.
Ein aktueller Fall gibt mir Veranlassung folgendes Thema anzusprechen:
Es kommt immer wieder vor, dass Bäume, speziell bei Unwetter, umstürzen und dabei Schaden stiften. Die Geschädigten suchen dann sofort nach Schadenersatz.
Der Grundstückseigentümer haftet jedoch keineswegs automatisch, die Rechtssprechung und damit die Rechtslage lässt sich vielmehr wie folgt kennzeichnen:
Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln oder Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, gelten als unvermeidbar und sind daher ein von jedem ersatzlos hinzunehmendes Risiko.
Wann haftet also ein Grundstückseigentümer bei einem Schaden durch einen umgestürzten Baum? Dann, wenn er seine Bäume nicht ausreichend untersucht und überwacht. Was dazu im Einzelnen erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles ab und kann hier aus Raumgründen nicht dargestellt werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, wenn ausreichende und sorgfältige Kontrollen stattfinden und damit von außen keine Schäden am Baum festzustellen sind, haftet der Grundstückseigentümer im Falle eines Falles nicht. Außerdem ist gegebenenfalls die DIN 18920 zu beachten, die sich verhält über den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Hier ist zum Beispiel geregelt, dass Ausgrabungen nur in bestimmten Abständen von dem Baumwurzelwerk stattfinden dürfen.
Grundstückseigentümern muss man angesichts der Rechtslage empfehlen, ihre Baumüberprüfungen zu dokumentieren und auch für den Streitfall beweisbar zu machen, sodass bei der Kontrolle Zeugen, am besten Baumfachleute, hinzugezogen werden sollten. Die beste Kontrolle nützt nichts, wenn sie nicht beweisbar ist.
Nicht vernachlässigt werden darf der weitere Umstand, dass, wenn Menschen durch einen umstürzenden Baum zu Schaden kommen, auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben sein kann.
Was sich unabhängig von alldem dringend im Eigeninteresse empfiehlt, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, der Schäden durch umstürzende Bäume abdeckt. Hier sollten Sie den Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler Ihres Vertrauens ansprechen und mit ihm überprüfen, ob für Sie insoweit ausreichender Versicherungsschutz sowohl für Fremd- als auch für Eigenschäden besteht. Ich selbst habe erst vor wenigen Wochen nicht ohne Schrecken feststellen müssen, dass mein Versicherungsschutz für zwei hohe Tannen völlig unzureichend gewesen ist. Mein Versicherungsbeitrag liegt zwar jetzt viel höher, aber alles ist versichert und ich bin ein ganzes Stück ruhiger.
Rechtsanwalt Thomas Stein Am Zehntenstein 23 65549 Limburg