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Weitere Versicherungen

MultiRisk-Policen ...

Jeder Betrieb muss sich mit seiner individuellen Risikosituation auseinandersetzen. Haftpflichtansprüche Dritter müssen ebenso abgesichert werden, wie die Betriebseinrichtung gegen z. B. Feuer oder einen Einbruch. Eine MultiRisk-Police bietet die Möglichkeit, alle wichtigen Absicherungsbereiche in einem Vertrag zu bündeln. So erhält Ihr Unternehmen den Schutz den es benötigt zentral aus einer Hand ohne Überschneidung bei den Deckungsinhalten. Außerdem ist ein Vertrag wesentlich einfacher für einen Betrieb zu verwalten als viele einzelne und kein Bereich wird vergessen.

Schadensbeispiele - aus der Praxis

Betriebshaftpflichtversicherung Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.

Inhaltsversicherung In der Nacht brachen Unbekannte in die Lagerhalle einer Baufirma ein. Da sie keine Maschinen vorfanden und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden konnte, randalierten die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Regale wurden umgeworfen, Säcke aufgeschnitten und andere Materialien gegen die Wände geworfen. Es entstand erheblicher Sachschaden.

Veranstalterhaftpflichtversicherung ...

Wer eine Veranstaltung ausgerichtet, weiß wie viele verschiedene Bereiche berücksichtigt werden müssen und wie schwer es ist, den Überblick zu behalten. Entsprechend viel kann schief gehen. Selbst wenn Sie äußerste Sorgfalt walten lassen, können Sie nie ständig auf Ihre Helfer aufpassen. Ein schlampig verlegtes Kabel, ein vergessener Heizpilz, ein ungesicherter Lautsprecherturm – es gibt genügend Möglichkeiten, die zu einem Schaden führen können. Einem Schaden, für den Sie als Veranstalter aufkommen müssen. Zum Glück gibt es hier den passenden Versicherungsschutz.

Schadensbeispiele - aus der Praxis

Ausschank Im Rahmen eines kleinen Festivals schenkt u. a. die Schwester des Veranstalters an der Bar aus. Es ist dämmrig und hektisch. Sie bemerkt daher beim Einschenken nicht, dass eine kleine Scherbe vom Glasrand abgeborchen und ins Glas gefallen ist. Der junge Mann, der den Drink orderte verschluckt die Scherbe dabei mit. Die Scherbe verletzt seine Speiseröhre. Er muss im Krankenhaus behandelt werden. Vom Veranstalter fordert er Schadensersatz.

Kirchweih Eine Kirchweihgesellschaft mietet sich alljährlich im Kulturhaus der örtlichen Blaskapelle ein. Sie betreibt die Bewirtung für diese Zeit selbst. Die Bar befindet sich unterhalb der Bühne. Dort wird, trotz Verbot, von Gästen geraucht. Als die letzten Gäste die Bar verlassen, werden die Aschenbecher vom übermüdeten Personal in einen Mülleimer geleert, ohne zu bemerken, dass ein Zigarillo noch glühte. In der Nacht setzt die Glut alkoholgetränkte
Küchentücher in Brand. Erst brennt der Mülleimer, dann die Holzverkleidung und schließlich die ganze Bar. Die Blaskapelle fordert Schadensersatz.

Beamte -  Ein Berufsstand mit sehr speziellem Absicherungsbedarf ...

Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Beamten den Staat in allen seinen Aufgabengebieten funktionsfähig halten. Es ist schlicht nicht praktikabel, mit jedem Regierungswechsel sämtliche Mitarbeiter aller Behörden
gegen andere mit dem gerade passenden Parteibuch auszutauschen. Neben Chaos in der öffentlichen Verwaltung wäre auch eine massive Störung der inneren Sicherheit die Folge. Die Übernahmen sogenannter „hoheitlicher Aufgaben“ durch Beamte sichert der Bevölkerung ein funktionierendes Heimatland – und
das unabhängig von der Regierung und dem politischen Kurs.

Der Beamtenapparat mit all seinen großen und kleinen Verwaltungseinheiten funktioniert nach dem Prinzip der Alimentation: Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges angemessenes Auskommen mit dem Einkommen. Als Repräsentant seines Dienstherren muss der Beamte allerdings gewisse Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen (z. B. kein Streikrecht). Diese wirken sich teilweise auch auf sein Privatleben aus (z. B. Auswirkung Straffälligkeit auf Beamteneignung). Auch hinsichtlich Ruhestands- und Krankenversorgung und Haftung für beruflich verursachte Schäden ist beim Beamten alles anders als bei Angestellten und Arbeitern. Das gilt natürlich auch für Richter und Soldaten, in ihren beamtenähnlichen Dienstverhältnissen. All diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, wenn es keine bösen Überraschungen beim Versicherungsschutz geben soll.